|   Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungs- 
              und Dolmetscheraufträge
 Die Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen von LOGOTRAD 
              erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. 
              Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen 
              Geschäftsverbindungen von LOGOTRAD mit ihren Auftraggebern. 
              Die Geschäftsbedingungen von LOGOTRAD werden vom Auftraggeber 
              mit der Erteilung des Auftrages anerkannt. Anders lautende Geschäftsbedingungen 
              bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung 
              seitens LOGOTRAD. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichungen, 
              Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen 
              bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung 
              durch LOGOTRAD. 1. Grundlage der Berechnung 1.1 Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, stellt LOGOTRAD 
              dem Auftraggeber die vereinbarten Übersetzungsarbeiten bzw. 
              Dolmetscherleistungen zu ihren jeweils gültigen Tarifen bzw. 
              Gebühren und Konditionen zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen 
              Mehrwertsteuer in Rechnung.  1.2 Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad 
              berechnet. Der Umfang wird nach der Zeilenanzahl in der Zielsprache 
              ermittelt. Eine Übersetzungszeile hat durchschnittlich 50 bis 
              55 Anschläge. Bei Auflistung von Einzelbegriffen gilt jeder 
              Begriff als eine Zeile. Wenn in der Zielsprache keine lateinischen 
              Schriftzeichen verwendet werden, wird die Zeilenanzahl anhand der 
              Ausgangssprache ermittelt. Der Schwierigkeitsgrad der Texte ist 
              eingeteilt in: a) Einfach: Allgemeine Texte, die keine Fachausdrücke aus 
              Technik, Wirtschaft, Recht, Medizin usw. enthalten.b) Mittelschwer: Texte, die teilweise Fachausdrücke enthalten 
              und/oder eine komplizierte Zusammensetzung aufweisen.
 c) Schwer: Texte, die häufig Fachausdrücke enthalten und/oder 
              eine komplizierte Zusammensetzung aufweisen (technische Handbücher, 
              Verträge, notarielle Urkunden, fachbezogene Korrespondenz usw.).
 d) Besonders schwer: Texte, die sowohl aufgrund der verwendeten 
              Fachterminologie als auch der Thematik vom Übersetzer über 
              das Sprachwissen hinaus ein vertieftes Fachwissen erfordern.
 e) Werbewirksam: Texte, die nach der Übersetzung noch in Hinsicht 
              auf Werbewirksamkeit mentalitätsgerecht überarbeitet werden 
              müssen.
 Die Beurteilung der Texte entsprechend der oben genannten Schwierigkeitsabstufung 
              sowie die Festlegung der Zuschläge wird durch LOGOTRAD vorgenommen. Für Eilaufträge (Aufträge, die eines besonderen 
              zeitlichen und/oder verwaltungstechnischen Aufwandes bedürfen 
              und nicht innerhalb der gewöhnlichen Lieferfristen erfolgen 
              sollen) wird ein Zuschlag in Höhe von 25 % bis zu 100 % inRechnung gestellt.
 Für Übersetzungsaufträge werden mindestens 30 Zeilen 
              pro Sprache und Auftrag berechnet, auch wenn der Text kürzer 
              sein sollte. 1.3 Bei Dolmetschereinsätzen wird die erbrachte Leistung nach 
              dem Zeitaufwand berechnet. Angefangene Stunden werden auf 30 bzw. 
              60 Minuten aufgerundet. Die Fahrzeiten werden mit 50 % des jeweiligen 
              Honorarsatzes und die Fahrtkosten in der tatsächlichen Höhe 
              berechnet.Bei der Zusammen- und Bereitstellung von Konferenzdolmetscher-Teams 
              (simultan oder konsekutiv) gelten ergänzend die Bedingungen 
              der AIIC (Association Internationale des Interprètes de Conférence, 
              Genf).
 1.4 Zusätzliche Textausfertigungen sowie Materialkosten für 
              gewünschtes Spezialpapier, Bindemappen, Disketten, CDs u.ä. 
              werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. 1.5 Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad 
              die Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung bzw. Bestätigung 
              getroffen wurden, oder werden Abgabetermine früher angesetzt 
              als vereinbart, ist LOGOTRAD berechtigt, die Vergütung entsprechend 
              der Zusatzarbeit höher anzusetzen. Entsprechendes gilt auch 
              für Dolmetschereinsätze.  2. Zahlung 2.1 Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich. Gestellte Rechnungen 
              sind grundsätzlich sofort nach Erhalt fällig, es sei denn, 
              sie weisen anders lautende Zahlungstermine oder Zahlungsfristen 
              auf.  2.2 LOGOTRAD ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu 
              fordern. Der Auftraggeber erhält darüber eine entsprechende 
              Rechnung. 2.3 Die endgültige Lieferung der Übersetzung kann von 
              der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht 
              werden. 2.4 Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, 
              ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, hat er 
              LOGOTRAD die bis zur Stornierung durchgeführten Arbeiten zu 
              vergüten und die entstandenen Kosten zu erstatten. Bei Stornierung 
              eines Dolmetscherauftrages werden dem Auftraggeber bis zum 30. Kalendertag 
              vor dem vereinbarten Einsatz 10 %, ab dem 30. Kalendertag 50 % und 
              ab dem 14. Kalendertag 100 % des vorgesehenen Dolmetscherhonorars 
              berechnet. 3. Auftragserteilung 3.1 Bei Auftragserteilung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Thema, 
              Fachgebiet, Umfang und Verwendungszweck der Übersetzungsarbeit, 
              besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche 
              hinsichtlich der Ausführungsform(äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung 
              auf bestimmten Speichermedien, Druckreife, Anzahl der Ausfertigungen 
              etc.) anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck, den 
              Aufdruck auf Schildern oder Waren bestimmt, hat der Auftraggeber 
              LOGOTRAD vor Drucklegung einen Abzug zu Korrekturzwecken zukommen 
              zu lassen.
 3.2 Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Ausführung 
              des Übersetzungs-/Dolmetscherauftrags erforderlich sind, sind 
              LOGOTRAD vom Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung zu 
              übergeben (z. B. Firmenglossare, Abbildungen, Zeichnungen, 
              Tabellen, Abkürzungserläuterungen etc.). Sollte das übergebene 
              Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann LOGOTRAD weiteres 
              themenspezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern. 3.3 Der Auftraggeber hat LOGOTRAD bei Übersetzungsarbeiten 
              den Ausgangstext in entsprechender, gut leserlicher Form zur Verfügung 
              zu stellen. Dolmetscher sind vor ihrem Einsatz vom Auftraggeber 
              in die Thematik einzuweisen.3.4 Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten 
              ergeben, gehen nicht zu Lasten von LOGOTRAD.
 4. Auftragsausführung, Lieferbedingungen  4.1 Alle Übersetzungsarbeiten werden nach den Grundsätzen 
              ordnungsgemäßer Berufsausübung angefertigt. Fachausdrücke 
              werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen beigefügt 
              worden sind, in die allgemein übliche lexikographisch vertretbare 
              bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.  4.2 Sofern keine besondere Ausführungsform vereinbart wurde, 
              werden Übersetzungen von LOGOTRAD per E-Mail, FTP, Telefax 
              oder in einfacher schriftlicher Ausfertigung per Post geliefert. 
              Versendet LOGOTRAD die Übersetzung auf Verlangen des Auftraggebers 
              an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr 
              auf den Auftraggeber über, sobald LOGOTRAD die Übersetzung 
              an ein Transportunternehmen übergeben hat. Die elektronische 
              Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für 
              eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte 
              oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung 
              oder Verlust auf dem elektronischen Transportweg haftet LOGOTRAD 
              nicht. 4.3 Liefertermine und Lieferfristen gelten nur, soweit sie ausdrücklich 
              als verbindlich vereinbart und dem Auftraggeber schriftlich bestätigt 
              worden sind. 4.4 Im Fall der nicht rechtzeitigen Übermittlung der für 
              die Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen sowie bei unvollständigen, 
              unrichtigen, missverständlichen und/oder unleserlichen Angaben 
              und Informationen ist LOGOTRAD an ein verbindlich vereinbartes Lieferdatum 
              nicht gebunden. Ist eine bestimmte Lieferfrist verbindlich vereinbart, 
              beginnt diese erst zu laufen, wenn LOGOTRAD sämtliche Unterlagen 
              und Informationen vorliegen. Entsprechendes gilt für nachträgliche 
              Änderungen der Übersetzung aufgrund von Änderungswünschen 
              des Ausgangstextes durch den Auftraggeber. Letztere werden gesondert 
              in Rechnung gestellt.  4.5 Sollte LOGOTRAD aus einem selbst zu vertretenden Grund eine 
              verbindlich vereinbarte Lieferfrist bzw. einen Liefertermin nicht 
              einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug 
              geraten, hat der Auftraggeber LOGOTRAD eine angemessene Nachfrist 
              zu gewähren. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist 
              der Auftraggeber berechtigt, zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten 
              und/oder Schadensersatz zu verlangen. 5. Mängelrügen 5.1 Rügt der Auftraggeber einen objektiv vorhandenen, nicht 
              nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich 
              schriftlich zu beschreiben. Der Auftraggeber hat LOGOTRAD eine angemessene 
              Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Schlägt 
              die erste Mängelbeseitigung fehl, ist LOGOTRAD berechtigt, 
              auf Basis der vom Kunden wiederum schriftlich so genau wie möglich 
              beschriebenen Mängel, die Übersetzung nochmals nachzubessern. 
              Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, ist der 
              Kunde nach seiner Wahl zur Herabsetzung dervereinbarten Vergütung (Minderung) oder zum Rücktritt 
              berechtigt. Bei der letztgenannten Alternative fallen sämtliche 
              Rechte an der Übersetzung an LOGOTRAD zurück. Weitergehende 
              Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche, 
              sind ausgeschlossen.
 5.2 Zeigt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der 
              Übersetzung keine Mängel an, so gilt die Übersetzung 
              als abgenommen.  5.3 Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr. Sie beginnt 
              mit der Abnahme. 5. Haftung, höhere Gewalt 5.4 LOGOTRAD haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, 
              bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit 
              sowie bei Mängeln, die LOGOTRAD arglistig verschwiegen oder 
              deren Abwesenheit LOGOTRAD garantiert hat. 5.5 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten 
              haftet LOGOTRAD auch bei leichter Fahrlässigkeit, allerdings 
              begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischerweise eintretenden 
              Schaden.  5.6 LOGOTRAD haftet grundsätzlich nicht für Verzögerungen 
              oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige 
              oder unvollständige Auftragserteilung entstehen. 5.7 Unbeschadet der Haftung von LOGOTRAD nach Ziffer 6.1 und 6.2 
              übernimmt LOGOTRAD die Haftung für nachweislich durch 
              Übersetzungsfehler entstandene unmittelbare Schäden bis 
              zu einem Höchstbetrag von 50.000,- € im Einzelfall. Die 
              Verjährungsfrist des Anspruchs beträgt ein Jahr. Sie beginnt 
              mit der Abnahme. 5.8 LOGOTRAD haftet nicht bei Leistungsverzögerungen, bedingt 
              durch Streik, Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Software-, 
              Netzwerk- oder Serverfehler. Ein Recht auf Schadensersatz ist hierbei 
              ausgeschlossen. LOGOTRAD haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 
              Sie haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine 
              fehlerhafte Korrektur seitens des Auftraggebers entstehen. Für 
              Softwareschäden, die in der Software des Auftraggebers durch 
              Gebrauch der von LOGOTRAD bearbeiteten Dateien entstehen, haftet 
              LOGOTRAD nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Auch insoweit 
              gilt, dass LOGOTRAD nur bis zur Höhe des Betrages, der für 
              die Dienstleistung in Rechnung gestellt wird, haftet. Gibt der Auftraggeber 
              nicht an, dass die Übersetzung für Druck oder Produktion 
              vorgesehen ist, lässt er LOGOTRAD vor Drucklegung keinen Korrekturabzug 
              zukommen und druckt/produziert er ohne Freigabe durch LOGOTRAD, 
              so geht jeglicher Mangel voll zu Lasten des Auftraggebers. Die vorgenannte 
              Haftungsgrenze gilt auch hier.5.9 Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder beschränkt 
              ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung 
              der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, 
              einschließlich beauftragter Dritter.
 7. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Eigentumsvorbehalt 7.1 Gegen Ansprüche von LOGOTRAD kann der Auftraggeber nur 
              unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder von LOGOTRAD 
              anerkannte Ansprüche aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die 
              Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher 
              Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis 
              resultieren, wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht 
              entgegengehalten wird. 7.2 Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung 
              sämtlicher Forderungen im Eigentum von LOGOTRAD. Bis dahin 
              hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.  8. Urheberrecht, Ansprüche Dritter Sollte LOGOTRAD aufgrund einer Übersetzung wegen der Verletzung 
              eines bestehenden Urheberrechts (Copyright) in Anspruch genommen 
              werden, oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so ist 
              der Auftraggeber verpflichtet,LOGOTRAD in vollem Umfang hiervon freizustellen. Sofern LOGOTRAD 
              durch die Erstellung der Übersetzung Urheberrechte oder andere 
              Schutzrechte zustehen, bleiben diese ausdrücklich bei LOGOTRAD, 
              soweit sie nicht vertraglich an den Auftraggeber übertragen 
              werden. Gleiches gilt für die im Verlauf der Übersetzungsarbeit 
              entstandenen Terminologielisten oder der sogenannten Translation-Memories.
 9. Verschwiegenheit, Datenschutz LOGOTRAD verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Tatsachen, die 
              im Zusammenhang mit der übersetzerischen oder Dolmetschtätigkeit 
              für den Auftraggeber stehen. 10. Erfüllungsort 10.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes 
              ergibt, ist Erfüllungsort für Übersetzungen der Sitz 
              von LOGOTRAD.  10.2 Erfüllungsort für Dolmetscherleistungen, die nicht 
              am Sitz von LOGOTRAD erbracht werden, ist der in der Auftragsbestätigung 
              aufgeführte Ort. 11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Wirksamkeit 11.1 Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen 
              zwischen LOGOTRAD und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich 
              dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen 
              Kaufrechts. 11.2 Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann oder 
              eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, wird 
              als Gerichtsstand der Sitz von LOGOTRAD vereinbart. 11.3 Sind oder werden Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
              unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen 
              davon nicht berührt.   |